Im Nationalrat wurden zwei Novellen zum Sozialversicherungsrecht beschlossen, deren Schwerpunkte im Folgenden kurz dargestellt werden.
Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung
Mit dieser Sammelnovelle, die ua Novellen zum Ärztegesetz, zum Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten sowie die 72. Novelle zum ASVG beinhaltet, sollen die ambulanten Versorgungsangebote im Gesundheitsbereich verbessert werden. Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass ÄrztInnen (ZahnärztInnen) ihren Beruf selbständig auch in Form einer GmbH ausüben können ("Ärzte-GmbH"). Es soll das Angebot für die Versicherten verbessert werden (insbesondere am Abend, an Wochenenden) und gleichzeitig Spitalsambulanzen entlastet werden. Sowohl für Gruppenpraxen (Ärzte-GmbHs) als auch selbständige Ambulatorien ist ein Zulassungsverfahren (Bedarfsprüfung) vorgesehen.