Bei Erwerb zusätzlicher Versicherungsmonate ist bei Erreichen des Regelpensionsalters ein neuer zwischenstaatlicher Kürzungsfaktor zu berechnen.
Bei Erwerb zusätzlicher Versicherungsmonate ist bei Erreichen des Regelpensionsalters ein neuer zwischenstaatlicher Kürzungsfaktor zu berechnen.
