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Berechnung einer Alterspension

SozialrechtEntscheidungeninfas 2009, S 33infas 2009, 131 Heft 4 v. 1.7.2009

Die Abschlagsregelung ist nicht anzuwenden, wenn die Versicherte erstmals mit Eintritt des Regelpensionsalters eine Pensionsleistung tatsächlich in Anspruch nimmt und damit eine Verlängerung der Bezugsdauer, welche durch die Abschlagsregelung ausgeglichen werden soll, tatsächlich gar nicht vorliegt.

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