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Selbstkündigung nach Androhung der Entlassung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 46infas 2009, 125 Heft 4 v. 1.7.2009

Wurde einem mit entnommenen Waren betretenen Arbeitnehmer an einem Samstag angekündigt, man

Seite 125


werde am Montag mit dem Vorgesetzten des Arbeitnehmers über den Vorfall sprechen, so kann der Arbeitnehmer nicht von einem Verzicht auf die Ausübung des Entlassungsrechts ausgehen, wenn das Gespräch mit dem Vorgesetzten, in dem dem Arbeitnehmer die Entlassung angedroht wurde und er die Selbstkündigung unterfertigte, am Montag um 8:30 Uhr morgens stattfand.

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