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Dienstnehmereigenschaft einer Warenpräsentatorin

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 35infas 2008, 214 Heft 6 v. 1.12.2008

Besteht nach einem Rahmenvertrag zwar keine Verpflichtung zum Tätigwerden, jedoch bei Annahme der Tätigkeit die Verpflichtung diese auszuführen, kann Vollversicherung an den Arbeitstagen als fallweise Beschäftigte vorliegen.

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