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Befristung - Objektive Feststellbarkeit

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 79infas 2008, 191 Heft 6 v. 1.12.2008

Ein befristetes Arbeitsverhältnis, dessen Ende an die Beendigung der Abwesenheit einer bestimmten Arbeitnehmerin zu einem bestimmten Datum geknüpft wird, kann ohne zusätzlich vereinbarte Kündigungsmöglichkeit nicht vor Ablauf dieser Befristung aufgelöst werden.

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