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Dienstverhältnis als KFZ-Lenker

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 29infas 2008, 178 Heft 5 v. 1.9.2008

Vorliegen eines Gewerbescheines schließt Versicherungspflicht als Dienstnehmer nicht aus.

Im vorliegenden Fall wurden Verträge mit LKW-Fahrern geschlossen, die über einen Gewerbeschein "Zurverfügungstellen der eigenen Arbeitskraft zur Lenkung von Kraftfahrzeugen" verfügten. Eine generelle Vertretungsbefugnis bestand nicht, die LKWs wurden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

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