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Keine Beitragsrückerstattung für eingekaufte Kindererziehungszeiten

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 12infas 2008, 110 Heft 3 v. 1.5.2008

Eine Analogie zu § 70b ASVG kommt für Kindererziehungszeiten nicht in Betracht.

Die Beschwerdeführerin hat 1981 für Zeiträume in den Jahren 1971 bis 1974 Zeiten der Kindererziehung im Ausmaß von insgesamt 20 Monaten eingekauft und dadurch Beitragszeiten einer freiwilligen Versicherung erworben.

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