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Mitwirkungspflicht im Pensionsverfahren

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 10infas 2008, 64 Heft 2 v. 1.3.2008

Die Mitwirkungspflicht eines Versicherten im Verfahren wegen Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension setzt ein ausdrückliches Verlangen des Versicherungsträgers voraus.

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