Regelt ein Kollektivvertrag (KV), dass ArbeitnehmerInnen mit einer 4-Tage-Woche-Regelung für einen auf einen Freitag fallenden Feiertag ein zusätzlicher Erholungstag zusteht und dass der 24. und 31. Dezember wie ein Feiertag zu behandeln sind, ist ihnen, wenn auf den 24. und 31. Dezember ein Freitag fällt, ein zusätzlicher Erholungstag zu gewähren.