Das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Kostenerstattungsprinzip setzt voraus, dass die Kosten zuvor vom Versicherten oder Anspruchsberechtigten bereits bezahlt wurden.
Das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Kostenerstattungsprinzip setzt voraus, dass die Kosten zuvor vom Versicherten oder Anspruchsberechtigten bereits bezahlt wurden.