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Altersteilzeit - Einbeziehung des Zeitguthabens in die Kündigungsentschädigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 40infas 2007, 98 Heft 4 v. 1.7.2007

Dem Arbeitnehmer, der wegen seines berechtigten vorzeitigen Austritts gemäß § 25 KO das in der Vollarbeitsphase erworbene Zeitguthaben in der Freizeitphase nicht mehr verbrauchen kann, gebührt dessen Abgeltung auch für die Zeit der "fiktiven Kündigungsfrist" durch Einbeziehung in die Kündigungsentschädigung nach § 29 AngG, hätte er doch in der Kündigungsfrist ebenfalls voll gearbeitet und damit (weiteres) Zeitguthaben erworben.

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