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Bemessungsgrundlage der Versehrtenrente

SozialrechtASVGinfas 2007/18infas 2007, 83 Heft 3 v. 1.5.2007

Rechtskräftige Bescheide können ohne wesentliche Änderung der Verhältnisse auch betreffend die Berechnung der Rente nicht bekämpft werden.

Der Kläger besuchte die Fachschule für Elektronik und war nebenbei als geringfügig beschäftigter Verkäufer tätig. Im Zuge dieser Tätigkeit erlitt er einen Arbeitsunfall und es wurde ihm eine vorläufige Versehrtenrente unter Heranziehung des Kollektivvertrages für Handelsangestellte zugesprochen.

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