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Höhe der Abfertigung nach Entsendung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 64infas 2006, 159 Heft 5 v. 1.9.2006

Die Arbeitnehmerin war von 1. 4. 1971 bis 31. 5. 2003 Angestellte der Arbeitgeberin. Am 26. 3. 1998 schlossen die Streitteile einen Entsendungsvertrag. Darin wurde vereinbart, dass die Arbeitnehmerin als Sales Executive for Southern Russian Federation/Station Manager für die Dauer von 1. 5. 1998 bis 30. 4. 2001 nach Russland entsendet werde. Im Entsendungsvertrag wurde unter

Seite 159


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