vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kostenerstattung für Potenzmittel bei erektiler Dysfunktion

SozialrechtEntscheidunginfas 2006, S 29infas 2006, 146 Heft 4 v. 1.7.2006

Gemäß § 120 Abs 1 Z 1 ASVG ist Krankheit ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der der Krankenbehandlung bedarf. Ziel der Krankenbehandlung nach § 133 Abs 2 ASVG ist es, die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederherzustellen, zu festigen oder zu bessern. Die Krankenbehandlung soll ausreichend und zweckmäßig sein, darf aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!