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Fussballtrainer - Austritt wegen Ehrverletzung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 49infas 2006, 128 Heft 4 v. 1.7.2006

Der Arbeitnehmer war seit 1. 7. 1994 als Trainer beim Arbeitgeber beschäftigt. Am 1. 5. 1999 wurde der Angestelltenvertrag insoweit abgeändert, als dieser für die Zeit vom 1. 6. 1999 bis 1. 6. 2004 befristet wurde. Zunächst errang der Arbeitnehmer mit dem Club ansehnliche sportliche Erfolge, sodass der Präsident des Vereins, K, voll des Lobes für den Arbeitnehmer war und dies vor allem in der Öffentlichkeit zum Ausdruck brachte. Nach dem Verlust eines Matches gegen Manchester United am 5. 3. 2001 kritisierte K öffentlich den Arbeitnehmer, indem er dessen Aufstellung als Frechheit, den Arbeitnehmer selbst als Zauderer und Feigling bezeichnete. Nachdem die Erwartungshaltung des Präsidenten auch durch teure Spielereinkäufe nicht erfüllt worden war, übte er weiterhin öffentliche Kritik am Trainer, wobei er den Arbeitnehmer dahin qualifizierte, dass dieser nach Ausreden suche, feige sei und sich vor der Verantwortung drücke. Nach solchen Kritiken gab es immer wieder Aussprachen zwischen dem Arbeitnehmer und K, der den Arbeitnehmer zu beschwichtigen suchte und sich bei ihm entschuldigte. Im Juni 2002 äußerte der Arbeitnehmer gegenüber einer Zeitung, dass ihn das Poltern Ks nicht störe, dass er damit kein Problem habe, dass ihm praktisch alles egal sei, vielmehr schade K mit seinen Äußerungen nur der Mannschaft. In Wirklichkeit stand der Arbeitnehmer jedoch durch die öffentlich vorgetragene Kritik Ks psychisch unter Druck. Dazu kamen noch negative Spielresultate und Kritik aus der Öffentlichkeit. Als im Sommer 2002 ein Auswärts-Qualifikationsspiel für den Aufstieg in die Championsleague wieder verloren wurde, äußerte K gegenüber Medien, dass es möglich sei, dass der Trainer "gehen müsse". Gleichzeitig nahm er Kontakte zu einem anderen Trainer auf, diese führten jedoch nicht zum Trainerwechsel. Letztgenannte Vorgangsweise des Präsidenten veranlasste den Arbeitnehmer zur Erklärung, dass er solange nicht auf die "Bank" gehen werde, bis die Sache geklärt sei. Aus diesem Grund ließ er sich bei einem Meisterschaftsspiel in der Bundesliga auch von seinem Co-Trainer vertreten. Anfang September 2002 kam es zu einer Aussprache zwischen ihm und dem Präsidenten. Dieser fragte den Arbeitnehmer, ob er überhaupt noch mit der Mannschaft arbeiten könne, ob die Spieler auf

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