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Schriftformgebot für Betriebsvereinbarung - Wirkung mündlicher Vereinbarungen als Vertragsergänzung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 28infas 2006, 90 Heft 3 v. 1.5.2006

Ein am 7. 3. 1994 abgeschlossener Sozialplan, der bis zum 31. 1. 1995 befristet war, enthielt in seinem § 2 die Verpflichtung der Vertragsparteien, Gespräche über eine Verlängerung bzw Neufassung des Sozialplans zu führen, falls im Jahr 1995 wider Erwarten neuerliche Personalreduktionen in größerem Umfang notwendig werden sollten. Im Rahmen solcher Gespräche wurde zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat die mündliche Einigung erzielt, den Sozialplan auch auf nach dem 31. 1. 1995 erforderliche Auflösungen weiterhin anzuwenden. Tatsächlich wurden im März 1995 13 Arbeitsverhältnisse unter Zugrundelegung des Sozialplans aufgelöst.

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