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Konventionalstrafe: auch Entfall/Kürzung von sonst zustehendem Anspruch

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 18infas 2006, 61 Heft 2 v. 1.3.2006

Die Vereinbarung über die einvernehmliche Auflösung des Hausbesorger-Dienstverhältnisses sah vor, dass der Arbeitnehmerin eine freiwillige Abfertigung in Höhe von 9757 € zustehen sollte, wenn sie die Dienstwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt geräumt von eigenen Fahrnissen besenrein übergäbe. Für die Überlassung der Kücheneinrichtung wurde ein Kaufpreis von 2910 € vereinbart. Sollte die Wohnung allerdings nicht vereinbarungsgemäß übergeben werden, hätte die Arbeitgeberin ihrerseits Anspruch auf eine Pönale in Höhe genau dieses Kaufpreises.

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