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Entlassung einer Verkäuferin wegen Alkoholgeruchs

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 9infas 2006, 22 Heft 1 v. 1.1.2006

Das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin war durch den Umstand belastet, dass sie die von ihr geschuldeten Arbeitsleistungen wiederholt alkoholisiert verrichtet hat. Sie wurde auch zweimal - jeweils unter Androhung der Entlassung - verwarnt. Nach der zweiten Verwarnung hat sich ihr Verhalten zwar kurzzeitig gebessert; in der Folge war aber abermals Alkoholgeruch bei der Arbeitnehmerin festzustellen. Auch am Entlassungstag ist sie - nachdem sie Alkohol konsumiert hatte - nach Alkohol riechend zum Dienst erschienen.

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