In ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene hinsichtlich der Überprüfung der RL 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung hat die Europäische Kommission eine Überprüfung dieser Richtlinie angeregt (Mitteilung vom 30. 12. 2003, KOM [2003] 843).
Darin geht es im Wesentlichen um Folgendes: