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Verweisbarkeit einer Köchin

SozialrechtEntscheidungeninfas 2004, S 15infas 2004, 43 Heft 2 v. 1.3.2004

Nach ständiger Judikatur können gelernte bzw angelernte Handwerker auf den Beruf eines Fachmarktberaters bzw -verkäufer verwiesen werden. Maßgebliche Bedeutung kommt dem Umstand zu, inwieweit berufliches Wissen und die berufliche Qualifikation verwertet werden kann, wozu entsprechende Feststellungen nötig sind. Weiters wird von der Judikatur eine Einschulungsdauer von ca drei Monaten als zumutbar erachtet. Sofern diese nicht im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation zur Verfügung steht, muss die Zusatzausbildung im innerbetrieblichen Bereich bleiben. Ob eine Köchin auf den Beruf einer Einkäuferin im Gastrono-

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