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Anfall einer befristeten Pension und Rehabilitationsmaßnahmen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2004, S 13infas 2004, 43 Heft 2 v. 1.3.2004

Eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit fällt gemäß § 86 Abs 3 Z 2 ASVG erst an, wenn durch Rehabilitationsmaßnahmen eine Wiedereingliederung in das Berufsleben nicht bewirkt werden kann.

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