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Lehrverhältnis - Zustellung der Auflösungserklärung an gesetzlichen Vertreter

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 18infas 2004, 41 Heft 2 v. 1.3.2004

Der am 8. 5. 1982 geborene Lehrling schloss am 27. 8. 1997 mit der Lehrberechtigten einen Lehrvertrag (Lehrberuf Gas- und Wasserleitungsinstallateur und Zentralheizungsbauer) mit einer Lehrzeit von 4 Jahren (4. 8. 1997 bis 3. 8. 2001) ab. Als gesetzlicher Vertreter ist im Lehrvertrag der Vater des Lehrlings angeführt, wobei als dessen Adresse die Anschrift angegeben ist, unter der der Lehrling mit seiner Mutter wohnt. Der Vater ist seit 1994 von der Mutter geschieden und wohnt seither nicht mehr an der angegebenen Adresse.

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