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Schaden durch Brand - Haftung des Arbeitgebers gemäß § 1014 ABGB

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 15infas 2004, 40 Heft 2 v. 1.3.2004

Der beim Arbeitgeber als Musiker vom 26. 1. bis 20. 3. 2001 beschäftigte Arbeitnehmer verwendete seine eigene Musikanlage und ließ Teile davon (zwei Boxen samt Hochständer, Kabel, Ständer für Keyboards und Mikrofone und Ähnliches) mit stillschweigender Zustimmung des Arbeitgebers im Veranstaltungssaal zurück. Diese fielen am 11. 2. 2001 einem Brand zum Opfer, der vermutlich durch eine nicht richtig ausgelöschte Zigarette entfacht worden war.

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