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Einwand des Verfalls von Überstunden -Verstoß gegen Treu und Glauben

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 13infas 2004, 39 Heft 2 v. 1.3.2004

Obwohl von Anfang des Arbeitsverhältnisses an feststand, dass die Arbeit der Arbeitnehmerin als Angestellte eines Auktionsbetriebs jeweils zu den Auktionsterminen blockweise an 11 bzw 12 aufeinander folgenden Tagen bei durchschnittlich 93,5 Arbeitsstunden pro Veranstaltung geleistet werden sollte, vereinbarten die Parteien einen gleich bleibenden Monatsbruttobezug von 3850 ATS (279,79 €), und zwar ausgehend von 8 Wochenstunden während eines Durchrechnungszeitraums von 52 Wochen. Es wurde keine Regelung betreffend Überstunden getroffen.

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