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Ausschluss eines Transsexuellen vom Anspruch auf Hinterbliebenenrente

EuroparechtEntscheidungeninfas 2004, E 3infas 2004, 27 Heft 2 v. 1.3.2004

K. B. ist eine Frau, die 20 Jahre ua als Krankenschwester für den National Health Service (NHS) gearbeitet hat und Mitglied des Rentensystems des NHS ist. Sie lebt seit mehreren Jahren in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit R, einer Person, die als Frau geboren und als solche im Personenregister eingetragen ist und die infolge einer medizinischen Geschlechtsumwandlung zum Mann geworden ist, ohne jedoch ihre Geburtsurkunde ändern zu können, um diese Umwandlung amtlich eintragen zu lassen. Aus diesem Grund konnten K. B. und R gegen ihren Willen nicht heiraten.

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