In 2 Ob 52/25y = Zak 2025/580, 364, beschäftigte sich der OGH neuerlich mit der Frage der Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten; diesmal in einem Individualprozess. Der vorliegende Beitrag analysiert einige Aspekte dieser Entscheidung.
In 2 Ob 52/25y = Zak 2025/580, 364, beschäftigte sich der OGH neuerlich mit der Frage der Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten; diesmal in einem Individualprozess. Der vorliegende Beitrag analysiert einige Aspekte dieser Entscheidung.
