Gerichtssachverständige und Höchstrichter stehen oft vor einer vergleichbaren Aufgabe, nämlich nachträglich Ordnung in ein (vermeintliches) Chaos zu bringen: Der Gerichtssachverständige hat oft Jahre nach dem tatsächlichen Bauablauf die Aufgabe, "den" entscheidenden Fehler eines oder mehrerer Beteiligter messerscharf zu bezeichnen, welcher zu den im Gerichtsverfahren strittigen Mängeln/Mangelschäden und Mangelfolgeschäden geführt hat. Höchstrichter haben aus den Akten der Vorinstanzen nach Wegfall von Anspruchsgrundlagen, Klagseinschränkungen, rechtskräftigen Teilabweisungen etc eine Entscheidung zu fällen, die neben der prozessualen und materiellen Richtigkeit zusätzlich so formuliert ist, dass sie für andere Rechtsanwender in zukünftigen Fällen anwendbare Grundsätze formuliert.

