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Anwendbarkeit des § 15 Abs 3 KSchG auf Wärmekostenabrechnungsverträge

RechtsprechungVerbraucherrechtBearbeiter: Clemens BergerImmoZak 2025/39ImmoZak 2025, 89 Heft 4 v. 1.9.2025

KSchG: § 6 Abs 1 Z 1, § 15

ABGB: § 1168

Schon nach seinem Wortlaut gilt § 15 Abs 1 KSchG ua für Verträge, durch die sich der Unternehmer zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten. Bei Mischverträgen reicht es nach stRsp schon, dass die werkvertraglichen Elemente nicht bloß eine untergeordnete Rolle spielen.

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