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§ 14 WEG - eine "österreichische" Lösung

ThemaDr. Jakob SollerederImmoZak 2025/34ImmoZak 2025, 77 Heft 4 v. 1.9.2025

§ 14 WEG regelt das Wohnungseigentum im Todesfall eines Eigentümerpartners. Eingeführt im Jahr 1975, völlig überarbeitet 2002, adaptiert 2006, bildet diese Bestimmung eine der kompliziertesten Regelungen sowohl im Bereich des WEG als auch des Erbrechts.11Vgl Höllwerth in Hausmann/Vonkilch, WEG5 § 14 Rz 2a; Mondel in Illedits 4 § 14 WEG Rz 1. Diverse Dispositionsmöglichkeiten mit teils sehr unterschiedlichen Rechtsfolgen stellen Juristen bei der Rechtsberatung und auch bei der Rechtsanwendung, bspw im Verlassenschaftsverfahren, vor erhebliche Probleme. E wie jene zu 2 Ob 123/24p22= ImmoZak 2025/12, 21 (Schwärzler/Sollereder) = Zak 2024/494, 275., welche den privilegierten Übernahmspreis als maßgeblich für die Pflichtteilsbemessungsgrundlage festlegen, tragen nicht zur Vereinfachung bei. Es ist einerseits eine große Herausforderung, Nichtjuristen diese Bestimmung verständlich darzulegen, andererseits bietet sie für den Urkundenverfasser weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Der Beitrag befasst sich mit den Fallkons-

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