Das WGG ist in der konkreten Anwendung von seiner diffizilen Natur charakterisiert. Graubereiche treten auch infolge der Vielfalt der Praxis regelmäßig zutage. Der gegenständliche Beitrag geht der Fragestellung nach, wie ausgewählte "Bauten" im Fall ihrer Veräußerung wohnzivilrechtlich zu behandeln sein werden.

