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Unzulässigkeit der Abspaltung einer Garage nach § 56 Abs 1 WEG

RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBearbeiter: Christian PraderImmoZak 2025/18ImmoZak 2025, 36 Heft 2 v. 30.5.2025

WEG 2002: § 56 Abs 1

WEG 1975: § 1

Schon nach dem WEG 1975 war es zulässig, an sonstigen selbstständigen, unmittelbar zugänglichen Räumlichkeiten, insb auch an geschlossenen Räumen zum Abstellen von Kfz, selbstständiges WE zu begründen. Damals konnte also selbstständiges WE an Garagen und an einzelnen Stellplätzen in Parkgaragen begründet werden. Im Fall der Begründung von Zubehör-WE an einer Garage schei-

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