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Maßgebliche Voraussetzungen bei einer Vermietung im Rahmen des § 1 Abs 2 Z 1a MRG

RechtsprechungMietrechtBearbeiterin: Karin Illedits-LohrImmoZak 2023/15ImmoZak 2023, 35 Heft 2 v. 24.5.2023

MRG: § 1 Abs 2 Z 1a

Die Vollausnahme nach § 1 Abs 2 Z 1a MRG beinhaltet zwei Tatbestandselemente in Form einer personellen sowie einer sachlichen Anknüpfung, welche kumulativ erfüllt sein müssen: Erstens muss es sich beim Vermieter um eine karitative oder humanitäre Organisation handeln, und zweitens wird verlangt, dass die Vermietung im Rahmen sozialpädagogisch betreuten Wohnens erfolgt.

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