RL 2011/83/EU : Art 8 Abs 2
FAGG: § 8 Abs 2
Art 8 Abs 2 Unterabs 2 der RL 2011/83/EU (VR-RL) ist dahin auszulegen, dass es für die Feststellung, ob im Rahmen eines Bestellvorgangs zum Abschluss eines Fernabsatzvertrags auf elektronischem Wege eine auf der Schaltfläche für die Bestellung oder auf einer ähnlichen Funktion verwendete Formulierung wie "Buchung abschließen" den Worten "zahlungspflichtig bestellen" iSd Bestimmung "entspricht", allein auf die Worte auf dieser Schaltfläche oder dieser ähnlichen Funktion ankommt. Es ist daher Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die Formulierung "Buchung abschließen" in der deutschen Sprache - unter alleiniger Berücksichtigung der in dieser Formulierung verwendeten Worte und unabhängig von den Begleitumständen des Buchungsvorgangs - als Entsprechung zu den Worten "zahlungspflichtig bestellen" angesehen werden kann, wobei das Gericht dabei (ua) zu prüfen hat, ob der Begriff "Buchung" in der deutschen Sprache sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Vorstellung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zwangsläufig und systematisch mit der Begründung einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht wird.