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Klavierspiel in innerstädtischen Wohnungen

RechtsprechungNachbarrechtPhilipp SetzImmoZak 2022/23ImmoZak 2022, 44 Heft 2 v. 3.6.2022

ABGB: § 364 Abs 2

Tägliches sechsstündiges Klavierspiel und Klavierspiel innerhalb der Ruhezeiten ist selbst für innerstädtische Verhältnisse ortsunüblich. Das Klavierspiel bewirkt - bei Berücksichtigung der festgelegten Ruhezeiten und zeitlichen Beschränkungen - jedoch keine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung der Wohnung des Klägers.

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