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Sicherstellungsbegehren nach § 1170b ABGB: Keine konkrete Insolvenzgefahr erforderlich

RechtsprechungBauvertragsrechtBearbeiter: Christopher FinkImmoZak 2021/47ImmoZak 2021, 83 Heft 4 v. 3.12.2021

ABGB: § 1170b

Bei § 1170b ABGB geht es um ein generell-abstrakt bestehendes Insolvenzrisiko bei Bauwerkverträgen. Ob beim Werkbesteller generell oder im Zeitpunkt, in dem der Werk-

Seite 83


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