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Zu den Folgen des Unterbleibens eines Ergänzungsantrags im Rekursverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Martin WeberImmoZak 2021/28ImmoZak 2021, 40 Heft 2 v. 1.6.2021

AußStrG: § 41

ZPO: §§ 423, 430

Unterlässt das RekG die Abweisung eines Antrags im Spruch der Rekursentscheidung, stellt keine der Parteien

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