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Mittelbare Gebührenausnahme für Wohnheime (auch) in Zukunft

RechtsprechungGebührenrechtBearbeiter: Alexander SporerImmoZak 2021/16ImmoZak 2021, 23 Heft 1 v. 10.3.2021

GebG: § 33 TP 5 Abs 3 dritter Satz (vor BGBL 147/2017), § 33 TP 5 Abs 4 Z 1

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