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Zum Begriff der ausschließlichen Benützbarkeit von Wohnungseigentum

ThemaMMag. Dr. Benjamin DoblerImmoZak 2020/44ImmoZak 2020, 83 Heft 4 v. 27.11.2020

Bei der Begründung von WE können sich vielfache Problemstellungen ergeben. Eine davon betrifft immer wieder die Frage, in welchen Liegenschaftsbereichen notwendige technische Einrichtungen der Allgemeinheit zulässig sind, wo diese positioniert werden dürfen und welche Auswirkungen eine Positionierung innerhalb eines WE-Objekts hat. Der nachstehende Beitrag soll hierzu einen Überblick der aktuellen Rsp und Einblick in dabei entstehende Unsicherheiten geben.

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