vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Eintritt der Fälligkeit durch die Bestätigung des Baufortschrittsprüfers

RechtsprechungBauvertragsrechtBearbeiter: Lukas GottardisImmoZak 2020/19ImmoZak 2020, 43 Heft 2 v. 6.3.2020

BTVG: §§ 10, 13

Entscheidend für die Fälligkeit ist allein der tatsächliche Abschluss des jeweiligen Bauabschnitts. Keinesfalls besteht eine Bindung der Fälligkeit an die positive Baufortschrittsbestätigung der vom Treuhänder beigezogenen qualifizierten Person, unabhängig davon, ob sie inhaltlich richtig ist oder nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte