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Kritische Klauseln in der Bauträgervertragsnorm B 2120 und ihre Folgen

ThemaDr. Christian Prader/Dr. Martin WeberImmoZak 2020/17ImmoZak 2020, 38 Heft 2 v. 6.3.2020

1. Einleitung

ÖNormen sind von einer Normungsorganisation (Austrian Standards) geschaffene nationale Regelwerke11Vgl § 2 NormG 2016. und beinhalten in den meisten Fällen Regeln der Technik (technische Standards). Auch im Bereich des Wohnrechts und des Bauträgerrechts bestehen ÖNormen, wie etwa die ÖNORM A 4000, die Abrechnungsvorschriften22Vgl § 21 Abs 6 MRG, § 34 Abs 5 WEG, §§ 19 Abs 3 und 19d Abs 3 WGG, § 25 Abs 5 HeizKG. enthält, oder die ÖNORM B 2120, die sowohl technische Ausführungen als auch diverse für die vertragliche Praxis relevante Muster beinhaltet.

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