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Beweislast für Mängelbehebungskosten bei Geltendmachung des Deckungskapitals

RechtsprechungBauvertragsrechtBearbeiter: Martin WeberImmoZak 2020/6ImmoZak 2020, 14 Heft 1 v. 28.2.2020

ABGB: § 933a

Bei Geltendmachung des Deckungskapitals gem § 933a ABGB sind die voraussichtlichen Mängelbehebungskosten maßgeblich, deren Höhe nach den allgemeinen Beweislastregeln der Geschädigte zu beweisen hat.

OGH 19. 11. 2019, 10 Ob 48/19k

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