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Balkone rechtfertigen keine abweichende Kostenaufteilung

Forum ImmobilientreuhänderBeitragAufsatzChristoph Kothbauerimmolex 2025/112immolex 2025, 272 Heft 7 und 8 v. 28.7.2025

Der vorliegende Beitrag beleuchtet jene Rsp, nach welcher unterschiedliche Ausstattungen der WE-Objekte alleine die gerichtliche Festsetzung eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels nach § 32 Abs 5 WEG bzw von der Liegenschaft abweichender Abrechnungseinheiten nach § 32 Abs 6 WEG nicht rechtfertigen.

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