Ergänzend zu den in diesem Heft publizierten Beiträgen von und über das "Gründerzeitviertel" gemäß § 2 Abs 3 HS 2 RichtWG sollen an dieser Stelle die seitens der Rsp entwickelten Grundsätze zur (Nicht-)Anerkennung eines Lagezuschlags zum Richtwert - gleichsam als Standortbestimmung im wahren Wortsinn - in Erinnerung gerufen werden.
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