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Grundbuchseintragungen aufgrund gleich mehrerer Urkunden

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2023/105immolex 2023, 225 - 226 Heft 6 v. 9.6.2023

Urkunden, aufgrund deren eine Eintragung erfolgen soll, sind dem Grundbuchsgericht im Original vorzulegen. Ergeben sich die Voraussetzungen der beantragten Grundbuchshandlung aus mehreren Urkunden zusammen, dann sind all diese Urkunden im Original vorzulegen.

5 Ob 166/22f

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