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Überprüfung der Abrechnung des Verwalters im Außerstreitverfahren

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2023/99immolex 2023, 217 - 218 Heft 6 v. 9.6.2023

Der Verwalter ist verpflichtet, eine ordentliche und richtige Abrechnung zu legen. Wird die Überprüfung der Abrechnung beantragt, dann muss vom Gericht auch geprüft werden, ob eine beanstandete Ausgabenposition durch Vereinbarung oder Gesetz gedeckt ist. Weiters ist zu prüfen, ob die Ausgabe - im Rahmen einer ordentlichen Verwaltung - pflichtgemäß getätigt wurde.

5 Ob 32/22z

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