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Abstellplatz mit Garten

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2023/66immolex 2023, 140 - 141 Heft 4 v. 13.4.2023

Das Gesetz fordert in § 2 Abs 3 WEG für die rechtliche Verbindung des Zubehör-WE lediglich, dass das Zubehörobjekt mit dem WE-Objekt baulich nicht verbunden ist und ohne Inanspruchnahme anderer WE- oder Zubehörobjekte zugänglich und deutlich abgegrenzt ist. Weder ein bestimmtes Verhältnis der Flächen zueinander noch ein Über- oder Unterordnungsverhältnis sind für die Zubehörstauglichkeit tatbestandsmäßig.

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