vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschäftsraumwidmung

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2023/43immolex 2023, 85 - 86 Heft 3 v. 15.3.2023

Für die Frage der Widmung ist auf die privatrechtliche Einigung der WEer abzustellen. Die Änderung eines in einem Geschäftslokal betriebenen Unternehmensgegenstands und seiner Betriebsform kann eine Widmungsänderung sein. Besteht keine spezifische Geschäftsraumwidmung, dann haben sich die Mit- und WEer schon bei der Begründung des WE grundsätzlich mit jeder Art der Verwendung des Geschäftslokals einverstanden erklärt.

5 Ob 134/22z

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!