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Begriffsdefinition "Loggia"

MietrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2023/22immolex 2023, 54 - 55 Heft 2 v. 8.2.2023

Nach der gefestigten Rsp des Fachsenats ist unter einer in die Nutzfläche einzurechnenden "Loggia" ein nach vorne offener, von seitlichen Wänden, einem Boden und einer Decke begrenzter Raum - also ein zumindest fünfseitig umbauter Raum - zu verstehen, der meist in das Gebäude eingeschnitten und dessen nach außen freie Öffnung durch ein Geländer oder eine Brüstung abgegrenzt ist.

5 Ob 165/22h

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