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Nachforschungspflicht des Maklers?

MaklerrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2023/31immolex 2023, 65 Heft 2 v. 8.2.2023

Ein Immobilienmakler muss den Auftraggeber über sämtliche für das zu vermittelnde Geschäft wesentliche Umstände unterrichten. Er ist aber nicht verpflichtet, ihm zugekommene Informationen zu überprüfen, wenn er keinen Anlass hat, an deren Richtigkeit zu zweifeln.

2 Ob 129/22t

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